Ja, können wir. In jedem Fall gilt: Bitte sprechen Sie uns an, damit wir über die Bedürfnisse Ihres Kindes sprechen können.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) können wir einen Nachteilsausgleich gewähren. Auch wird im Unterricht genau geschaut, ob es weitere Möglichkeiten zur Unterstützung gibt.

Dyskalkulie ist ab Klasse 5 keine anerkannte Teilleistungsschwäche mehr. Da aber das Problem mit der Mathematik meist weiterhin besteht, möchten wir auch hier eine Lösung für Ihr Kind finden.

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: Für Ihr Kind kann ein Förderbedarf im Bereich

    • Lernen
    • Sprache
    • Sehen
    • Hören
    • Körper-Motorik
    • Emotional-Sozial
    • Geistige Entwicklung

genehmigt worden sein. In diesem Fall informieren Sie uns bitte frühzeitig. Wir kümmern uns darum, dass die Betreuung von der Förderschule auch bei uns fortgesetzt wird.

Mein Kind hat LRS / Dyskalkulie / einen Förderbedarf. Kann die IGS helfen?