Ja, können wir. In jedem Fall gilt: Bitte sprechen Sie uns an, damit wir über die Bedürfnisse Ihres Kindes sprechen können.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) können wir einen Nachteilsausgleich gewähren. Auch wird im Unterricht genau geschaut, ob es weitere Möglichkeiten zur Unterstützung gibt.
Dyskalkulie ist ab Klasse 5 keine anerkannte Teilleistungsschwäche mehr. Da aber das Problem mit der Mathematik meist weiterhin besteht, möchten wir auch hier eine Lösung für Ihr Kind finden.
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: Für Ihr Kind kann ein Förderbedarf im Bereich
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- Lernen
- Sprache
- Sehen
- Hören
- Körper-Motorik
- Emotional-Sozial
- Geistige Entwicklung
genehmigt worden sein. In diesem Fall informieren Sie uns bitte frühzeitig. Wir kümmern uns darum, dass die Betreuung von der Förderschule auch bei uns fortgesetzt wird.