Die Gesamtkonferenz hat am 2.04.2019 ein verbindliches Beschwerdekonzept für die Schule beschlossen. Damit wird klar geregelt, bei wem man sich beschweren kann und wie das weitere Verfahren ist. Kurzfassung: Jede Beschwerde wird zunächst an die Person gerichtet, deren Handeln Ursache