Die Gesamtkonferenz hat am 2.04.2019 ein verbindliches Beschwerdekonzept für die Schule beschlossen. Damit wird klar geregelt, bei wem man sich beschweren kann und wie das weitere Verfahren ist.

Kurzfassung: Jede Beschwerde wird zunächst an die Person gerichtet, deren Handeln Ursache der Beschwerde ist.  Wenn im Gespräch keine Klärung möglich ist, kann weitere Unterstützung hinzugezogen werden.

Den vollständigen Text findet man hier.

Wir haben ein Beschwerdekonzept
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